Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsgegenstand ist das Abstellen eines Fahrzeuges.

Das Parken auf dem Airport-Parkplatz der Fa. Gebr. Lorenz kommt nur mit dem Einverständnis der AGB zustande.
Die Bezahlung erfolgt bar oder per Girocard am Kassenautomat bei Abreise, laut aktueller Preisliste. Bewachung und Verwahrung sind nicht Bestandteil des Vertrages und wird deshalb ausgeschlossen.

Die Parkplätze sind teils videoüberwacht. Wer sein Fahrzeug ohne Parkticket abstellt oder die bezahlte Parkzeit überschreitet, parkt unbefugt und verstößt gegen § 123 StGB (Hausfriedensbruch).

Für den Fall des unbefugten Parkens wird das betroffene Fahrzeug durch den Parkplatzbetreiber einbehalten, indem eine Parkkralle angebracht wird. Wer vor einer Einfahrt oder Durchgang parkt, wird ebenfalls eine Parkkralle angebracht.

Weiterhin ist eine Vertragsstrafe von 20,00 €, bei externer Anfahrt 50,00 € zzgl. Parkgebühr zu entrichten.

Die abgestellten Fahrzeuge sind nicht versichert. Mit dem Betreiber ist kein Bewachungs- oder Verwahrvertrag abgeschlossen. Mit dem Einfahren in die Parkanlage kommt zwischen dem Benutzer und dem Betreiber ein Mietvertrag zustande, der ausschließlich das Abstellen der Fahrzeuge zum Inhalt hat. Der Betreiber haftet nicht für solche Schäden, die durch andere Mieter oder sonstige Dritten verursacht werden, ebenso nicht für den Verlust des Kfz bzw. für den Inhalt des Kfz.

Bei früherer Abreise bzw. Abbruch erfolgt keine Rückzahlung.

Der Kunde verpflichtet sich, sein Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen und Wertgegenstände zu entnehmen.

Der Airport-Parkplatz der Fa. Gebr. Lorenz und seine Einrichtungen sind schonend und sachgemäß zu benutzen.

Einzig und allein ist der Kunde verantwortlich für das rechtzeitige erscheinen am Abflug-Terminal. Wir haften nicht für zu spätes Erscheinen am Check-In.

Für Schäden, die durch andere Kunden oder sonstige Personen verursacht worden sind, besteht keine Haftung. Für Schäden aller Art am Kfz ist der Kunde selbst haftbar.

Für Hagel, Sturm und Elementarschäden wird keine Haftung übernommen.

Bei Hilfemaßnahmen wie z.B. Fremdstarten eines Pkw`s oder lösen einer Handbremse usw. übernehmen wir für Folgeschäden keine Haftung.

Der Mieter haftet für ausgelaufenes Motorenöl und sonstige Flüssigkeiten.

Es gilt die StVO - es darf nur im Schritt-Tempo gefahren werden.

Stand: April 2022

Parkservice Gebrüder Lorenz GbR

Inhaber:
Lorenz Richard & Jürgen
Am Ziegelstadel 1
87766 Memmingerberg
Tel.: +49 8331 494120
Fax: +49 8331 86371
www.parken-airport-memmingen.de